Sie können Meldungen über Rechtsverstöße oder missbräuchliches Verhalten einreichen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in den folgenden Bereichen: öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und Compliance, Sicherheit im Verkehrswesen, Schutz der Umwel, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 AEUV und wie in den einschlägigen Maßnahmen der Europäischen Union näher definiert Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstößen gegen die Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die gegen die Körperschaftssteuervorschriften verstoßen, oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, einen Steuervorteil zu erlangen, der dem Ziel oder Zweck des geltenden Körperschaftssteuerrechts zuwiderläuft, Verstöße gegen das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette, Verstöße gegen den heristo-Verhaltenskodex für Lieferanten, Bestechung und Korruption, Diebstahl, Mobbing, Menschenrechte, Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Korruption. Fälle, die offensichtlich nicht relevant sind, werden ohne weitere Bearbeitung und ohne Eingangsbestätigung gelöscht.